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Leistungsangebot

Beratung und gerichtliche Vertretung

Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten aus weiten Teilen des Bundesgebietes (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Thüringen) bei vielfältigen arbeitsrecht- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

Im Individualarbeitsrecht werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von mir vor allem in den Bereichen Kündigungsschutz, Abfindung, Abmahnung, Entgeltzahlung und variable Vergütung beraten und vertreten.

Im kollektiven Arbeitsrecht werden Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte aus unterschiedlichen Branchen vor allem bei der Frage der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz, der Durchführung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie bei der Ausarbeitung und Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans, in Folge von Betriebsänderungen unterstützt, beraten und vertreten.

Den Betriebsräten stehe ich sowohl als Sachverständiger nach § 80 Abs. III BetrVG und § 111 Satz 2 BetrVG als auch als Beisitzer in einer Einigungsstelle nach § 76 BetrVG zur Verfügung.

Zudem bin ich als Referent für verschiedene Träger von Bildungsangeboten tätig und führe seit Jahren für sie regelmäßig Seminare für Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG zum Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitsrecht durch.