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Netzwerk

BR-Anwälte Netzwerk für Arbeitnehmerrechte

Bundesweite Anwälte-Kooperation „Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“

Unter dem Namen „BR-Anwälte-Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“ hat sich im Jahr 2008 eine neue bundesweite Kooperation von Rechtsanwälten gebildet. Alle Kanzleien sind im Bereich Arbeitsrecht und insbesondere im Bereich Betriebsverfassungsrecht tätig und haben ihren besonderen Schwerpunkt in der Vertretung und Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu der Kooperation „BR-Anwälte-Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“ gehören derzeit 14 Kanzleien mit Standorten im gesamten Bundesgebiet. Die einzelnen Rechtsanwälte sind, wie ich auch, vielfach auch Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Zum Netzwerk gehören mittlere und kleinere Anwaltsbüros, etablierte Kanzleien und auch neugegründete, aufstrebende Kanzleien in einer ausgewogenen Mischung.


Gemeinsame Orientierung des Netzwerks „BR-Anwälte-Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“

Kennzeichnend und gemeinsame Ausrichtung der einzelnen Kanzleien ist ihre Arbeitnehmerorientierung und gewerkschaftliche Nähe. Diese gemeinsame Orientierung des Netzwerks wird auf dessen Website: www.br-anwälte.de zum Ausdruck gebracht:

Die Kanzleien und die ihnen angehörenden Rechtsanwälte verstehen sich

  • als konsequente Vertreter/innen der rechtlichen Interessen der Arbeitnehmer/innen,
  • in der Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen und in der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten,
  • in der Kooperation mit und als Partner der Gewerkschaften.


Vorteile für Betriebsräte

Die bundesweite Vernetzung des „BR-Anwälte-Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“ ermöglicht eine effektive Interessenwahrnehmung gerade auch in überregionalen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere bei der gleichzeitigen Vertretung von mehreren Betriebsräten eines Unternehmens oder der Beratung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten. Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte finden so bundesweit kompetente Ansprechpartner zur Vertretung in ihren Angelegenheiten.


Fortbildung, Qualifizierung und Erfahrungsaustausch

Ziel des Netzwerkes „BR-Anwälte-Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“ ist es insbesondere auch auf den Gebieten Fortbildung, Qualifizierung und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern des Netzwerks zu kooperieren. Darüber hinaus ist auch die rechtspolitische Einflussnahme für eine Sicherung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte und für die Erweiterung der Mitbestimmung in Betrieb und Wirtschaft gemeinsam definiertes Ziel.